Pflegefachfrau / Pflegefachmann
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Dauer 3 Jahre (2100 Std. Theorie - 2500 Std. Praxis) Kosten Kein Schuldgeld. Abschluss Pflegefachfrau / Pflegefachmann
Teilnahmevoraussetzungen
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss
- Ein mittlerer Schulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Schulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung (mind. 2 Jahre)
- Gesundheitliche Eignung
- Die für die Ausbildung erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache
Fördermöglichkeiten
Diese Maßnahme ist nach AZWV / AZAV durch die Arbeitsagentur anerkannt.
Durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) geförderten beruflichen Weiterbildung über einen Bildungsgutschein
Beschreibung
Die Ausbildung gliedert sich in einen praktischen und schulischen Teil. Dabei entfallen mind. 2100 Stunden auf den theoretischen Teil und mind. 2500 Stunden auf den Praxisteil.
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann wird durch das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) geregelt. Das ist ein Berufszulassungsgesetz, das im Kern den Schutz der Berufsbezeichnung reguliert (§ 1).
Es setzt die Berufeanerkennungsrichtlinie der EU (2005/36/EU in der Fassung von 2013/55/EU) um und sichert dadurch, dass alle Absolvent/innen mit dem generalistischen Berufsabschluss innerhalb der EU einen Rechtsanspruch darauf haben, den Abschluss automatisch anerkannt zu bekommen.
Neu im Gesetz ist, dass vorbehaltene Tätigkeiten definiert werden, also Tätigkeiten, die nur Menschen mit einer Ausbildung nach dem PflBG ausführen dürfen. Das Gesetz benennt die vorbehaltenen Tätigkeiten mit:
- Erhebung, Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
- Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
- Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege nach §2 PflBG
Vorgesehen ist eine mindestens zweijährige generalistische Ausbildung mit einer möglichen einjährigen „Vertiefung“ in den Bereichen Altenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Wer die generalistische Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr fortsetzt, erwirbt den Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann.
Die neuen Berufsbezeichnungen lauten Pflegefachfrau/Pflegefachmann. Diese Berufsbezeichnung dürfen nur die Absolvent/innen der generalistischen Ausbildung (mit Vertiefung) führen.
Wer die generalistische Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr fortsetzt, erwirbt den Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann.
Lernziele
- Pflegefachkräfte betreuen und versorgen Menschen in allen Versorgungsbereichen der Pflege (Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege).
- Außerdem führen sie ärztliche Anordnungen durch, assistieren bei ärztlichen Maßnahmen, dokumentieren Patientendaten und wirken bei der Qualitätssicherung mit.
- Teil des Unterrichts sind die menschliche Anatomie als auch die wichtigsten körperlichen Prozesse kennenzulernen.
- Ebenso die Krankheits- und Arzneimittellehre, wozu etwa Diagnostik, Verabreichung von Medikamenten und Erste Hilfe gehören.
- Zudem die richtige Ausführung von Dokumentations- und Verwaltungstätigkeiten.
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© Fotowerk - stock.adobe.comPortrait Standort
Das Institut für Pflege und Soziales (IPS) GGmbH mit seinen Standorten Bergheim und Heinsberg versteht sich als Bildungszentrum, das die Möglichkeit von der Orientierung, über die Ausbildung bis hin zur Weiterbildung und Qualifizierung gemäß der generalistischen Pflegeausbildung und Familienpflege bietet. Auf diesem Wege begleiten wir unsere TeilnehmerInnen und Auszubildenden.
Grundlage ist unser pädagogisches Selbstverständnis, dass Menschen lebenslang lern- und entwicklungsfähig sind. Wir verstehen es als Herausforderung, Menschen unterschiedlichen Alters, kultureller Prägung, Herkunft, Geschlechts und weltanschaulicher Überzeugung dabei zu helfen, in die Gesellschaft hineinzuwachsen, sich in ihr zu orientieren und sich als anerkanntes Mitglied der Gemeinschaft zu verhalten. Wir sind der Überzeugung, dass Bildung allgemein und Berufsbildung im Besonderen der Schlüssel für eine gelungene Sozialisation ist. Dabei fühlen wir uns dem Gedanken der inklusiven Bildung besonders verpflichte
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