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Pflichtfortbildung Wundversorgung
In der Bundesrahmenempfehlung nach § 132a SGB V ist die Leistung der spezialisierten Wundversorgung sowie die damit zusammenhängenden Qualifikationsvoraussetzungen geregelt. Die fachliche Kompetenz des Pflegefachpersonals innerhalb Wundversorgung ist durch eine jährliche Fortbildungsmaßnahme vorzuweisen. Als Wundexpert:in sowie Wundtherapeut:in bieten wir dir…
Unterrichtsstunden: 14
Rezertifizierungsfortbildung „Wundexperte ICW“
Du bist Wundexperte und möchtest dich rezertifizieren lassen? Dann bist du hier genau richtig! Seit 2008 müssen für die fortdauernde Gültigkeit des Zertifikates „Wundexperte ICW“ pro Jahr 8 Fortbildungspunkte erworben werden. Diese 8 Punkte kannst du nur in einer von…
Unterrichtsstunden: 8
Wundexpert:in (ICW) (NRW und Niedersachsen)
Wundexpert:in (ICW) (NRW und Niedersachsen) Du suchst nach neuen Herausforderungen? Du möchtest pflegebedürftigen Menschen zur Genesung verhelfen? Dann werde Wundexperte und erlerne Fähig- und Fertigkeiten für die sachgerechte, rechtssichere und wirtschaftliche Versorgung chronischer Wunden. In unserer Weiterbildung werden notwendige medizinische…
Unterrichtsstunden: 74
Wundversorgung FAQ Zielgruppe: Für wen wurden die Weiterbildungen konzipiert?Wie ist der Aufbau im Basiskurs Wundexpert:in?Wie ist der Aufbau im Zusatzmodul Wundtherapeut:in?Was ist Bestandteil der Weiterbildung „Wundtherapeut:in“?Welche Kursform ist die Richtige für mich?Welche technischen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an der…
Nach § 37 Abs. 7 SGB V ist in der Bundesrahmenempfehlung nach § 132a SGB V die Leistung der spezialisierten Wundversorgung sowie die damit zusammenhängenden Qualifikationsvoraussetzungen geregelt. Die Richtlinie ist um die Gesamtregelung der speziellen Wundversorgung sowie der Wundzentren ergänzt…
Unterrichtsstunden: 84
Nach § 37 Abs. 7 SGB V ist in der Bundesrahmenempfehlung nach § 132a SGB V die Leistung der spezialisierten Wundversorgung sowie die damit zusammenhängenden Qualifikationsvoraussetzungen geregelt. Die Richtlinie ist um die Gesamtregelung der speziellen Wundversorgung sowie der Wundzentren ergänzt…
Unterrichtsstunden: 168
Nach § 37 Abs. 7 SGB V ist in der Bundesrahmenempfehlung nach § 132a SGB V die Leistung der spezialisierten Wundversorgung sowie die damit zusammenhängenden Qualifikationsvoraussetzungen geregelt. Die Richtlinie ist um die Gesamtregelung der speziellen Wundversorgung sowie der Wundzentren ergänzt…
Unterrichtsstunden: 84
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