Seit langem werden Pflegeeinrichtungen im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen regelmäßig einmal jährlich geprüft. Die Tagespflegeeinrichtungen wurden bisher auf Basis der vollstationären Qualitätsprüfungsrichtlinien geprüft. Dies wird weder den besonderen Anforderungen der teilstationären Versorgung noch dem aktuellen Qualitätsanspruch in der Pflege gerecht. Der Gesetzgeber hat daher beschlossen, ein eigenständiges Prüfinstrument für Tagespflegen zu entwickeln.
„Der GKV-Spitzenverband hat gemäß § 114a Absatz 7 SGB XI unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und des Prüfdienstes des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. zur verfahrensrechtlichen Konkretisierung die Richtlinien über die Durchführung der Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI für die Tagespflege (QPR Tagespflege) am 10. August 2020 beschlossen.“ (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes)
Die neuen Qualitätsprüfungs- Richtlinien für die Tagespflege treten am 01. Januar 2022 in Kraft.
Das Seminar bereitet Sie optimal auf die Prüfung durch den Medizinischen Dienst vor.
Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitungen (PDL), Wohnbereichsleitungen (WBL), Pflegefachkräfte, Mitarbeiter aus der Soziale Betreuung und dem Qualitätsmanagement (QM)
Abschluss:
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung
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