Gemäß der Elften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 25.03.2021 § 4 Abs. 4 Nr. 3 dürfen Einrichtungen für Bildungsangebote im Gesundheitswesen öffnen, wenn sichergestellt ist, dass die allgemeinen Hygieneregeln eingehalten werden.
Unsere Präsenzkurse finden in kleinen Gruppen statt.
Unser neues Angebot richtet sich an Pflegekräfte und alle Interessierten (Vorkenntnisse nicht sind erforderlich).
Die Durchführung der Module erfolgt als Offenes Seminar und sind deshalb bei uns von der Umsatzsteuer befreit (§4 Nr. 21 a) aa) UStG). Inhouse-Schulung sind möglich. Bitte sprechen Sie mich an. Ich erstelle Ihnen ein unverbindliches Angebot. Termin und Preis nach Absprache.
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#bildungmitherz