Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Mehr Personal, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Digitalisierung ... Im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes sind am 1. Januar 2019 zahlreiche Änderungen in Kraft getreten. Was sind die wichtigsten Neuerungen?

„Zum 1. Januar haben wir im Gesundheitswesen vieles konkret verbessert“, sagt dazu Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. So würden Arbeitnehmer, Rentner und auch Kleinselbstständige bei den Beiträgen entlastet. „Und wir sorgen dafür, dass Pflegekräfte im Arbeitsalltag entlastet werden. Die Krankenkassen werden 13.000 Pflegestellen in der Altenpflege und jede zusätzliche Pflegestelle im Krankenhaus finanzieren. Ich ermuntere die Verantwortlichen in Krankenhäusern und Pflegeheimen vor Ort, diese Möglichkeiten jetzt auch tatkräftig zu nutzen. Die Pflege braucht unsere Unterstützung.“ Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sei dabei nur der Anfang, so der Bundesgesundheitsminister.

Die 6 Säulen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG)

1.  Schaffung zusätzlicher Pflegestellen

In der vollstationären Altenpflege soll die Möglichkeit für 13.000 zusätzliche Stellen geschaffen werden. Diese werden von den Krankenkassen ohne finanzielle Beteiligung der Pflegebedürftigen finanziert. Teilzeitstellen, die aufgestockt werden, finden dabei auch Berücksichtigung. Darüber hinaus soll jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle in der Krankenhaus-Pflege von den Krankenkassen vollständig refinanziert werden, um die Personalausstattung zu verbessern.

2.  Vergütung für Pflegekräfte

Die Tarifsteigerungen für Pflegekräfte im Krankenhaus sollen vollständig von den Kostenträgern refinanziert werden. Die zusätzlichen Finanzmittel müssen nachweisbar zur Finanzierung von Tariferhöhungen eingesetzt werden. Zusätzlich werden die Vergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Das soll den Anreiz verstärken, mehr auszubilden. Auch in der häuslichen Krankenpflege müssen die Krankenkassen Tariflöhne akzeptieren.

3.  Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte

Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser erhalten finanzielle Unterstützung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für ihre Pflegekräfte zu verbessern. Krankenkassen sollen dafür circa 70 Millionen Euro jährlich mehr für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufwenden.

Die Digitalisierung wird gefördert, um Pflegekräfte zu entlasten. Zu diesem Zweck stellt die Pflegeversicherung jeder Einrichtung einmalig (ambulant oder stationär) 12.000 Euro zur Verfügung. Kofinanziert von der jeweiligen Einrichtung sollen so Maßnahmen im Umfang von bis zu 30.000 Euro je Einrichtung finanziert werden.

4.  Pflege zu Hause

Angehörigen, die zu Hause pflegen, soll der Zugang zu stationären medizinischen Rehabilitationsleistungen erleichtert werden. Sollte die pflegebedürftige Person gleichzeitig in einer Reha-Einrichtung betreut werden können, übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Ist dies nicht möglich, müssen Kranken-und Pflegekasse die Betreuung organisieren.
 
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen können nun leichter mit dem Taxi zu einer ambulanten Behandlung fahren. Die Fahrten gelten mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt. Längere Wegezeiten, insbesondere auf dem Land, in der ambulanten Alten- und Krankenpflege sollen besser vergütet werden. Zudem müssen Krankenkassen auch in der häuslichen Krankenpflege Tariflöhne akzeptieren.

5.  Pflegepersonaluntergrenzen

Krankenhäuser müssen Pflegepersonaluntergrenzen einhalten, um die pflegerische Versorgung zu optimieren.
Diese Mindestgrenzen gelten zunächst für die vier pflegesensitiven Bereiche:

  • Intensivmedizin
  • Geriatrie
  • Kardiologie
  • Unfallchirurgie

Die Selbstverwaltungspartner erhalten den gesetzlichen Auftrag, die Pflegepersonaluntergrenzen weiterzuentwickeln.

6.  Krankenhausfinanzierung

Mit 1 Milliarde Euro jährlich wird der Krankenhausstrukturfonds für vier Jahre fortgesetzt. Wie bisher erfolgt die Finanzierung je zur Hälfte aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und aus Mitteln der Länder. Zudem sollen die Anreize verstärkt werden, für die Versorgung nicht mehr benötigte Krankenhausbetten abzubauen.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

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