Teilnahmevoraussetzungen
Das Studium an der HSD Hochschule Döpfer ist NC-frei. Laut Brandenburger Hochschulgesetzkönnen Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Studium aufnehmen (siehe §§ 9 BbgHGvom 28.4.2014)
Zulassungsvoraussetzung für das Studium M.A. Medizinpädagogik an der HSD Hochschule Döpfer ist der Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses, auf den der Masterstudiengang M.A. Medizinpädagogik aufbaut, z.B. ein Bachelorabschluss (180 ECTS) in Medizinpädagogik, Pflegepädagogik oder vergleichbar.
Der Masterstudiengang kann sowohl mit Bachelorabschlüssen im pädagogischen Bereich als auch mit einem Bachelorabschluss aus dem Gesundheitswesen absolviert werden, wobei sich die Module in den ersten zwei Semestern dabei teilweise unterscheiden (siehe Studienplanung).
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte unserem Studienangebot.
M.A. Medizinpädagogik – HSD Hochschule Döpfer
Fördermöglichkeiten
Es ist uns sehr wichtig, allen Studieninteressierten, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage, einen Zugang zum Studium zu ermöglichen. Daher unterstützen wir Sie gerne beratend zu möglichen Finanzierungswegen Ihres Studiums.
Welche Förderung für Sie persönlich infrage kommt, klärt unsere Studienberatung gern gemeinsam mit Ihnen.
Allgemeine Studienberatung für Studieninteressierte
Telefon: +49 (0221) 130587-70
Sprechzeiten: Mo–Fr 09.00–16.00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten: studienberatung[at]hs-doepfer.de