Intensivpflege und Anästhesie
Fachkrankenpfleger/innen für Intensivpflege und Anästhesie betreuen, versorgen und pflegen Patienten auf Aufwach- und intensivmedizinischen Stationen. Sie bereiten Narkosen vor und assistieren Anästhesisten.
Die Weiterbildung kann in verschiedenen Formen durchgeführt werden, berufsbegleitend in Teilzeit oder auch in Vollzeit. Je nach Art und Bildungseinrichtung fällt die Dauer unterschiedlich aus.
1. Tätigkeit als Fachkrankenpfleger/in – Intensivpflege und Anästhesie
1.1 Aufgaben und Tätigkeiten
Fachkrankenpfleger/innen für Intensivpflege und Anästhesie bereiten Narkosen vor und unterstützen die Anästhesisten bei ihrer Tätigkeit. Technisches Verständnis ist dabei wichtig, da die Pflegefachkräfte für die Funktionsfähigkeit und Bereitschaft der Narkoseinstrumente sowie weiterer medizinischer Geräte verantwortlich sind. Außerdem sind sie auch für deren Bedienung und Überwachung zuständig. Ein weiterer Aufgabenbereich ist die intensivmedizinische Grund- und Behandlungspflege, genauso wie Mitwirkung bei Sofortmaßnahmen zur Stabilisierung der Vitalfunktionen oder sogar Wiederbelebungsmaßnamen.
1.2 Aufgaben im Einzelnen
- Patienten und Angehörige informieren und beraten
- Patientendaten eruieren
- Ärzten assistieren
- bei Anästhesien assistieren, Geräte und Instrumente vorbereiten
- schwerkranke und schwerverletzte Patienten auf der Intensivstation pflegen
- bei Notfällen Hilfe leisten
- Arzneimittel verwalten
- hygienische Maßnahmen durchführen
- Dokumentation, Bürotätigkeiten
- Patienten betreuen, z. B. trösten, aufmuntern
- Ausbildung des Nachwuchses
1.3 Arbeitsbereiche/Branchen
Beschäftigt werden Fachkrankenpfleger/innen für Intensivpflege und Anästhesie vor allem in/bei
- Krankenhäusern
- Facharztpraxen
- Kurzzeitpflegeeinrichtungen
- ambulanten Pflegediensten
- Gesundheitszentren
1.4 Arbeitsgegenstände/-mittel, z. B.:
- Blutdruckmessgeräte, Infusionsgeräte, Überwachungsmonitore
- Injektionsspritzen, Desinfektionsmittel
- PC, Behandlungspläne, Patientenakten
1.5 Arbeitsbedingungen
- Verantwortung für Menschen
- Arbeit in Kliniken/Praxen
- Körperkontakt zu Menschen
- psychisch belastende Situationen
- unregelmäßige Arbeitszeiten
- Umgang mit Ausscheidungen, Körpergerüchen
- Infektionsgefahr
- Umgang mit medizinischen Geräten
- Arbeit wird größtenteils im Stehen und Gehen verrichtet
1.6 Verdienst
- z. B.: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst: 3.391 bis 3.713 Euro brutto pro Monat
- Gehälter außerhalb des öffentliche Dienstes unterschiedlich, abhängig von vielen Faktoren
Diese Angaben dienen lediglich der Orientierung. Aus ihnen können keine Ansprüche abgeleitet werden.
1.7 Zugangsvoraussetzungen
Erforderlich ist eine abgeschlossene Weiterbildung zum/r Fachkrankenpfleger/in für Intensivpflege und Anästhesie mit Berufserlaubnis.
1.8 Spezialisierung sind durch Weiterbildungen u.a. in folgenden Bereichen möglich:
- Forschung, z. B. als Study Nurse
- ambulante Pflege
1.9 Studium
Studienfächer (Auswahl):
- Humanmedizin
- Pflegemanagement
- Medizinpädagogik
- Public Health
1.10 Existenzgründung
- z. B: Pflegedienst
2. Ausbildung für Fachkrankenpfleger/innen – Intensivpflege und Anästhesie
2.1 Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung ist i. d. R. ein Abschluss in einem einschlägigen Gesundheitsfachberuf und entsprechende berufspraktische Erfahrung.
2.2 Ausbildungsinhalte u.a.:
- wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen
- Pflegewissenschaft und -forschung
- Anästhesiepflege
- Atmung
- Herz-Kreislauf
2.3 Ausbildungsvergütung/-kosten
Weiterbildungen werden nicht vergütet. Sofern der Praxisanteil im Rahmen der beruflichen Tätigkeit durchgeführt wird, gibt es dafür natürlich das entsprechende Gehalt. Es fallen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und eventuell weitere Kosten an. Unter Umständen ist eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz oder ein Weiterbildungsstipendium möglich.
2.4 Ausbildungsdauer
- abhängig von Form und Bildungseinrichtung
- denkbar beispielsweise: zwei bis drei Jahre berufsbegleitend
2.5 Ausbildungsform/-aufbau
Die theoretischen Lehrgänge finden an staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen statt und können sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit durchgeführt werden. Die Weiterbildung ist Landesrecht und wird in den jeweiligen Weiterbildungs- und Prüfungsordnungen geregelt.
Aufbau:
Theoretischer und praktischer Unterricht
- Pflegewissenschaft und Pflegeforschung
- Kommunikation, Anleitung, Beratung
- Gesundheitswissenschaft, Prävention und Rehabilitation
- Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen
- Atmung; Herz-Kreislauf; Stoffwechselfunktion und Ernährung; Bewusstsein, Wahrnehmung und Bewegung; Anästhesiepflege
Praktische Ausbildung
- z. B. Anästhesieabteilungen, Aufwachraum, intensiv- und anästhesienaher Bereich, Intensivbehandlungsstationen
2.6 Ausbildungsabschluss/-prüfung
- schriftliche Prüfung
- praktische Prüfung
- mündliche Prüfung
2.7 Berufsbezeichnung
- Fachkrankenpfleger/in für Intensivpflege und Anästhesie, teils leicht abweichend, da Ländersache
- früher: Fachkrankenschwester und Fachkrankenpfleger
3. Rechtliche Regelungen
In vielen Bundesländern existiert spezifisches Landesrecht. Beispiel Baden-Württemberg: Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung in den Berufen der Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege auf dem Gebiet der Intensivpflege (Weiterbildungsverordnung – Intensivpflege)
4. Ausblick/Trends/Entwicklungen
Durch Weiterbildungen und Spezialisierungen bleibt man immer auf dem aktuellen Stand und sichert seine Beschäftigungsfähigkeit bei gleichzeitiger Verbesserung der beruflichen Perspektiven. Interessante Beschäftigungsfelder sowie Führungsaufgaben oder Tätigkeiten im Bereich der Nachwuchsausbildung eröffnen sich und ermöglichen Entwicklungen und Aufstiege. Auch die Verdienstmöglichkeiten für Pflegefachkräfte sind besser als für „normale" Gesundheits- und Krankenpfleger.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
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