Pflegeberater/in nach § 7a SGB XI
Pflegeberater/innen sollen Betroffenen zu mehr Autonomie verhelfen und Menschen bei der Pflege Angehöriger beraten. Die Weiterbildung zum/r Pflegeberater/in ist nicht einheitlich geregelt.
Die Angebote verschiedener Ausbildungsinstitute richten sich vor allem an Personen mit einer abgeschlossen Berufsausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in oder Sozialversicherungsfachangestellte/r bzw. Absolventen des Studiengangs Soziale Arbeit. Die Dauer variiert, beläuft sich aber häufig auf ungefähr 400 Stunden.
1. Tätigkeit als Pflegeberater/in nach § 7a SGB XI
1.1 Aufgaben und Tätigkeiten
Das Aufgabengebiet der Pflegeberater/innen ist vielfältig. Ziel ist letztendlich eine effizientere Versorgung und eine damit verbundene Kostensenkung im Gesundheitswesen. Dies soll gefördert werden durch Stärkung der Autonomie von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Dafür ist eine koordinierte Zusammenarbeit aller Beteiligten nötig, um die Selbst- und Laienpflege zu optimieren. Neben der Unterstützung der Angehörigen bei der Pflegeorganisation geht es auch darum, die Pflegenden psychosozial zu beraten, da die Pflege eines Angehörigen mit hohen psychischen Belastungen verbunden ist.
1.2 Aufgaben im Einzelnen gem. § 7 a SGB XI
- systematische Analyse und Erfassung des Hilfebedarfs unter Berücksichtigung der Feststellungen einer MDK-Begutachtung
- Erstellung eines individuellen Versorgungsplans mit erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen
- Durchführung des Versorgungsplans gewährleisten
- Durchführung überwachen und gegebenenfalls anpassen
- bei besonders komplexen Fallgestaltungen den Hilfeprozess auswerten und dokumentieren
1.3 Arbeitsbereiche/Branchen
Beschäftigt werden Pflegeberater/innen vor allem in/bei
- Krankenhäusern
- der ambulanten Pflege bzw. Therapie
- ärztlichen Schwerpunktpraxen und bei Praxisnetzen
- Kranken- und Pflegekassen
- sonstigen Einrichtungen
- Pflegestützpunkten
1.4 Arbeitsgegenstände/-mittel
- Büroausstattung (z. B. PC)
- Gesetzestexte
- aktuelle Fachliteratur
- Führerschein, PKW
1.5 Arbeitsbedingungen
- Verantwortung für Menschen
- Arbeit in Kliniken/Praxen
- Beratung von Angehörigen und Pflegebedürftigen
- psychisch und physisch belastende Situationen
- unregelmäßige Arbeitszeiten
- evtl. Umgang mit medizinischen Geräten
1.6 Verdienst
- sehr unterschiedlich, abhängig von Arbeitgeber, Bundesland, Erfahrung und Qualifikation
- ca. 2500-3500 Euro monatlich brutto möglich, nur zur Orientierung
1.7 Zugangsvoraussetzungen
- erforderlich ist eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in
- alternativ: geeignete Berufsabschlüsse, wie Sozialversicherungsfachangestellte/r oder geeignete Studienabschlüsse, wie Sozialarbeit
- zusätzlich eine mindestens 400 Stunden umfassende Weiterbildungsmaßnahme gemäß der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zum/r zertifizierten Pflegeberater/in
1.8 Spezialisierung/Entwicklungsmöglichkeiten
- Hochschulstudium
- weitere Spezialisierung im Pflegebereich
2. Weiterbildungsmaßnahme
2.1 Zugangsvoraussetzungen
- abgeschlossene Berufsausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in. Eventuell weitere Zugangsvoraussetzung, je nach Ausbildungsinstitut.
2.2 Ausbildungsinhalte gemäß der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes
- Pflegefachwissen, z. B.: Fachbegriffe, Medizin
- Case Management, z. B. Gesundheitsökonomie, Bedarfsermittlung
- Recht, z. B. Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, Sozial- und Verwaltungsrecht
- Grundkompetenzen, z. B. Beratungs- und Kommunikationstechniken
- Praktika, wenn bisher keine Pflegeerfahrung
2.3 Ausbildungsvergütung/-kosten
- kostenpflichtige Weiterbildungsmaßnahme
2.4 Ausbildungsdauer
- mindestens 400 Unterrichtsstunden
2.5 Ausbildungsform/-aufbau
- modularisierter Aufbau der theoretischen Blöcke
- falls keine Pflegeerfahrung vorhanden, ist ein Praktikum abzuleisten
Aufbau:
1. Theoretische Wissensgrundlagen (ca. 400 Stunden)
unterschiedlicher Aufbau je nach Institut, verschiedene Module zu:
- Case Management
- Recht
- Pflegefachwissen
2. Ggf. Praktika bei/in:
- ambulanten Pflegediensten
- der teilstätionären Pflege
- oder stationären Pflege
- in Hospizen ...
2.6 Ausbildungsabschluss/-prüfung
- keine staatliche Abschlussprüfung, Qualifikationsnachweis genügt
2.7 Berufsbezeichnung
- zertifizierte/r Pflegeberater/in nach §7a SGB XI
- Gesundheits- und Pflegeberater/in
- u. U. auch Case Manager/in
3. Rechtliche Regelungen
- § 7a SGB XI
- Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Absatz 3 Satz 3 SGB XI zur erforderlichen Anzahl, Qualifikation und Fortbildung von Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern
4. Ausblick/ Trends/ Entwicklungen
Die Anzahl der Menschen, die Pflegeberatung benötigen, ist im Zuge des demografischen Wandels steigend. Aufgrund der hohen Qualifikation und der Vielfältigkeit der erworbenen Kompetenzen sind die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt sehr gut. Neben Stellen bei Pflegestützpunkten kommen Pflegeberater/innen auch bei Krankenkassen oder in Kliniken zum Einsatz. Sie finden ebenfalls bei ambulanten Pflegediensten oder Gesundheitsämtern Beschäftigung.
Finde hier die passende Weiterbildung zum/r Pflegeberater/in nach § 7a SGB XI.
Quelle: GKV-Spitzenverband
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