Weiterbildung: Stationsleitung
Stationsleiter/innen organisieren den Ablauf innerhalb einer Pflegestation. Das Koordinieren pflegerischer Maßnahmen sowie betriebs- und personalwirtschaftlicher Belange gehört zu den Hauptaufgaben. Es handelt sich um eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung die 1-2 Jahre dauert.
1. Tätigkeit als Stationsleitung
1.1 Beschreibung
Stationsleiter/innen übernehmen - je nach Tätigkeitsfeld - die Koordination pflegerischer Aufgaben, Pflegeübergaben und Pflegedokumentationen in ihrem Bereich. Sie sind unter anderem für die Personalführung und -entwicklung, die praktische Ausbildung von Nachwuchskräften sowie die Qualitätssicherung zuständig.
1.2 Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen
- Personalführung für eine Station, einen Pflegedienst, eine Pflegeeinrichtung
- Auswahl von Mitarbeitern/innen, Beurteilung und Einstellung
- Dienst- und Urlaubspläne, Dienstanweisungen und Arbeitsanordnungen erstellen
- Aus- und Weiterbildung koordinieren
- Pflege organisieren und Qualität sichern
- Aufnahmegespräche mit Patienten, Ermittlung individueller Pflegebedürfnisse
- Pflegevisiten
- Pflegekonzepte entwickelt und umsetzen
- Pflegedokumentation, Einhaltung von Pflegestandards kontrollieren
- Betriebsführung (z. B. Budget überwachen, Erstellung von Jahresberichten, Ermittlung des Personalbedarfs)
1.3 Arbeitsbereiche/Branchen
- Krankenhäuser/Kliniken
- Pflegeeinrichtungen
- ambulante Dienste
- Organisationen der freien Wohlfahrtspflege
1.4 Arbeitsgegenstände/-mittel
- Büroausstattung (z. B. PC mit Pflegedokumentationsprogrammen)
- Unterlagen (z. B. Patientendatenbanken, Dokumentationen, Dienst- und Urlaubspläne, Haushaltspläne)
1.5 Arbeitsbedingungen
- Verantwortung für Menschen (z. B. Mitarbeiter/innen anleiten)
- Umgang mit alten Menschen, Kindern, Jugendlichen, Kranken und Verletzten
- Arbeit in medizinischen Einrichtungen (z. B. Durchführung von Pflegevisiten)
- Arbeit in Unterrichts-/Schulungsräumen (z. B. Unterricht in der Kranken- und Altenpflege)
- Arbeit im Büro/am Bildschirm (z. B. Berichte am Computer verfassen)
- viel stehen und gehen
- Schichtarbeit
1.6 Verdienst/Einkommen
Beispielhafte monatliche Bruttogrundvergütung (nach TVöD): € 2.738 bis € 4.376 Euro. Diese Angaben dienen lediglich der Orientierung, es können keine Ansprüche geltend gemacht werden.
1.7 Zugang zur Tätigkeit
Der Zugang ist reglementiert, in der Regel wird eine abgeschlossene Weiterbildung als Stationsleiter/in sowie eine entsprechende Berufserlaubnis benötigt.
1.8 Spezialisierung/Weiterbildungsmöglichkeiten
Stationsleiter/innen können sich auf spezielle Bereiche - wie zum Beispiel Kranken- oder Altenpflege - spezialisieren.
Neben einer stetigen Auffrischung des erlernten Fachwissens erhöhen sich die Karrierechancen beispielsweise durch ein Studium, etwa im Bereich Pflege- oder Gesundheitsmanagement.
1.9 Existenzgründung
Stationsleiter/innen können sich u. a. mit einem ambulanten Pflegedienst selbstständig machen.
2. Ausbildung zur Stationsleitung
2.1 Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Gesundheits- oder Pflegeberuf sowie eine einschlägige, in der Regel zweijährige Berufspraxis, die auch Leitungserfahrung umfasst.
2.2 Ausbildungsinhalte
Beispielhafte Module im Rahmen der Weiterbildung:
Sozialwissenschaften
- Ethik/Anthropologie
- Pädagogik
- Psychologie
- Soziologie
Wirtschaftswissenschaften
- Betriebswirtschaftslehre
- Führungslehre
Gesundheits- und Pflegewissenschaften
- Gesundheitswissenschaften
- Pflegewissenschaften
- Organisationslehre
Recht
- Arbeitsrecht
- Zivil- und Strafrecht
- Gesundheits- und Sozialrecht
2.3 Ausbildungsvergütung/-kosten
Die Teilnahme an der Weiterbildung wird nicht vergütet. Erforderliche Praktika im Rahmen der beruflichen Tätigkeit werden entsprechend vergütet.
In der Regel fallen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren an.
2.4 Ausbildungsdauer
Die Dauer der Weiterbildung variiert je nach Bildungsanbieter und Unterrichtsform (Vollzeit/Teilzeit/Fernunterricht).
2.5 Ausbildungsform/-aufbau
Die Weiterbildung erfolgt an speziellen Facheinrichtungen des Gesundheitswesens. Die Regelungen über die Weiterbildung variieren je nach Bundesland. Die Weiterbildung kann in Vollzeit, Teilzeit oder in Form von Fernunterricht absolviert werden.
Im Rahmen der Weiterbildung werden verschiedene Module unterrichtet, insgesamt umfasst der Aufwand ca. 460 Unterrichtsstunden.
2.6 Ausbildungsabschluss/Prüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einer mündlichen, schriftlichen und praktischen Prüfung. In der mündlichen und schriftlichen Prüfung wird das Erlernte abgefragt, der praktische Teil befasst sich mit der Anwendung der erlernten Methoden. Die Prüfung wird von einem staatlichen Prüfungsausschuss abgenommen.
2.7 Abschluss-/Berufsbezeichnung
Durch die nicht einheitliche Regelung ist die Abschlussbezeichnung je nach Bundesland unterschiedlich.
3. Rechtliche Regelungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen variieren je nach Bundesland.
4. Ausblick/Trends/Entwicklungen
Immer mehr Menschen sind aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht mehr selbstständig zur Bewältigung alltäglicher Aufgaben in der Lage und begeben sich deswegen in Einrichtungen für Kranken- und Altenpflege. Ein reibungsloser und koordinierter Arbeitsablauf ist demnach für Pflegeeinrichtungen unumgänglich. Die Gewährleistung der fachgerechten und humanen Behandlung sowie das Personalmanagement übernehmen Stationsleiter/innen. Sie sind für eine bestimmte Station innerhalb einer Einrichtung verantwortlich und übernehmen die Planung und Organisation der Pflegeabläufe und Personaleinsätze.
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Quelle: Bundesagentur für Arbeit
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