Teilnahmevoraussetzungen
Zulassungsbedingungen
- Zum Bachelorstudiengang Management in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft kann zugelassen werden, wer die Hochschulzugangsberechtigung gemäß Artikel 88 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) nachweist. Die Hochschulzugangsberechtigung wird erworben durch das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife und der Fachhochschulreife.
- Meisterinnen und Meister oder ihnen Gleichgestellte sowie beruflich Qualifizierte (zwei Jahre einschlägige Berufsausbildung und drei Jahre einschlägige Berufserfahrung nach erfolgreichem Abschluss eines Probestudiums).
- Bewerberinnen und Bewerber müssen vor Aufnahme des Studiums zudem eine dem Studienziel dienende praktische Tätigkeit von sechs Wochen in Vollzeit oder einer dazu äquivalenten Stundenzahl nachweisen. Dies entfällt für qualifizierte Berufstätige, sofern die berufliche Qualifikation hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem angestrebten Bachelorstudiengang aufweist.
Bewerbung
Studienanfängerinnen und -anfänger werden im Studiengang Management in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft zu Beginn des Wintersemesters (1. Oktober) oder Sommersemesters (15. März) aufgenommen. Bewerbungszeitraum für das Wintersemester ist vom 1. Mai bis 31. August oder für das Sommersemester vom 15. Oktober bis 30. November (Ausschlussfrist). Ausnahme 2026: 1. Mai bis 31. Juli.