Weiterbildung: Podologie
Podologen/innen oder medizinische Fußpfleger/innen führen medizinische Behandlungs- und Pflegemaßnahmen an den Füßen durch. Die schulische Ausbildung ist bundesweit einheitlich geregelt und findet an Berufsfachschulen statt. Sie dauert in Vollzeit 2 Jahre. Als Umschulung bei entsprechenden Vorkenntnissen aus einem einschlägigen Beruf ist unter Umständen eine Verkürzung möglich.
1. Tätigkeit als Podologe/in
1.1 Aufgaben und Tätigkeiten
Podologen/innen sind Experten auf dem Gebiet der Fußpflege. Sie führen auf ärztliche Anordnung oder unter Aufsicht Behandlungsmaßnahmen an den Füßen des Patienten durch. Sie erkennen auch selbstständig pathologische Veränderungen und versuchen diesen vorzubeugen. Sie behandeln beispielsweise Hornhaut, Hühneraugen oder Nagelmissbildungen.
1.2 Aufgaben im Einzelnen
- Arbeitsgeräte desinfizieren, sterilisieren und den Behandlungsplatz vorbereiten
- Anamnese, Untersuchung und Beratung des Patienten
- medizinische Fußpflegemaßnahmen, ggf. nach ärztlicher Absprache, z. B.: Fußbäder, eingerollte/eingewachsene Nägel korrigieren, Hühneraugen und Warzen behandeln, Fehlstellungen korrigieren
- evtl. Verwaltungsaufgaben und Dokumentation
1.3 Arbeitsbereiche/Branchen
Beschäftigt werden Podologen und Podologinnen vor allem in
- podologischen Praxen.
- podologischen Abteilungen von Krankenhäusern und Reha-Kliniken.
- weiteren medizinischen Einrichtungen mit padologischem Angebot, wie Physiotherapiepraxen oder diabetischen Fußambulanzen.
1.4 Arbeitsgegenstände/-mittel, u. a.
- Nagelscheren, Zangen, Pinzetten, Skalpelle, Pflegeprodukte
- Schleifgeräte, Ultraschallbad
- Behandlungsliegen, Massageliegen
- Unterlagen, wie Patientenakten
- Büroausstattung
1.5 Arbeitsbedingungen
- Verantwortung für Menschen
- Arbeit in Kliniken/Praxen
- Körperkontakt zu Menschen
- Präzisions-, Feinarbeit
- Handarbeit
- unregelmäßige Arbeitszeiten
- Kundenkontakt
1.6 Verdienst
- Einstiegsgehalt ungefähr 1.300-1.500 Euro brutto
(Diese Durchschnittswerte dienen nur der groben Orientierung.)
1.7 Zugangsvoraussetzungen
Erforderlich ist eine abgeschlossene Aus- bzw. Weiterbildung zum/r Podologen/in mit entsprechender Berufserlaubnis.
1.8 Weiterbildungsmöglichkeiten (berufliche Anpassung), u. a.
- Vertrieb, Verkauf
- Qualitätsmanagement
- Wundmanagement
- Hygiene
- Massagetechniken
1.9 Studium
- z. B. Studium der Podologie oder im Bereich Gesundheitsmanagement, -ökonomie
1.10 Existenzgründung
Podologen/innen machen sich häufig mit einer Praxis für medizinische Fußpflege oder Podologie selbstständig.
2. Podologie: Ausbildung
2.1 Zugangsvoraussetzungen
Mindestens ist i. d. R. ein mittlerer Bildungsabschluss notwendig oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener mindestens zweijähriger Ausbildung. Als Fort- oder Weiterbildung bzw. Umschulung können insbesondere Menschen mit einem Abschluss eines Gesundheitsberufes, wie Krankenpfleger/innen, die Qualifikation als medizinische/r Fußpfleger/in erlangen, aber auch Kosmetiker/innen.
2.2 Ausbildungsinhalte z. B.:
- Aufbau des Bewegungsapparats und der Haut eines Menschen
- Krankheiten und Veränderungen am Fuß
- verschiedene Behandlungsmaßnahmen
- Befund und Behandlungsplanung
- Produkte und Hilfsmittel zur Behandlung
- Hygienemaßnahmen
2.3 Ausbildungsvergütung und -kosten
An privaten Schulen ist meist eine Gebühr fällig, während öffentliche Schulen meistens bis auf eventuelle Aufnahme- und Prüfungsgebühren kostenfrei sind. Wenn der Kurs auf die Kassenzulassung vorbereitet, können möglicherweise Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden, beispielsweise durch die Berufsgenossenschaft, die Rentenversicherung oder die Arbeitsagentur.
2.4 Ausbildungsdauer
- 2 Jahre in Vollzeit
- bis zu 4 Jahre in Teilzeit
- bei entsprechenden nachweisbaren Vorkenntnissen weniger
2.5 Ausbildungsform/-aufbau
Der theoretische und praktische Unterricht findet an Berufsfachschulen statt. Pflichtpraktika werden in geeigneten medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern absolviert.
Aufbau:
1. Theoretischer und praktischer Unterricht an der Berufsfachschule z. B. in:
- Anatomie und Physiologie
- Krankheitslehre
- Prävention und Rehabilitation
- Erste Hilfe und Verbandtechnik
- Berufs-, Gesetzes-, Staatskunde
2. Praktische Ausbildung in Kliniken oder anderen Einrichtungen mit podologischen Angeboten
- u. a. sieben Wochen in internistischen, dermatologischen und orthopädischen Kliniken unter ärztlicher Anleitung
2.6 Ausbildungsabschluss und Prüfungen
- schriftliche Prüfung
- praktische Prüfung
- mündliche Prüfung
2.7 Berufsbezeichnung
- Podologe/Podologin
- Medizinische/r Fußpfleger/in
3. Rechtliche Regelungen
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV)
- Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz - PodG)
4. Verkürzte Ausbildung
Für Kosmetiker/innen, Fußpfleger/innen sowie Masseure/innen und medizinische Bademeister/innen besteht die Möglichkeit, eine 16 Monate umfassende Umschulung zum/r Podologen/in zu absolvieren.
5. Ausblick/Trends/Entwicklungen
Viele Menschen, die mit ihrer ursprünglichen Berufswahl unzufrieden sind, entscheiden sich für eine Umschulung zum/r Podologen/in. Dies geschieht aus gutem Grund, sind doch neben der interessanten Tätigkeit auch die Zukunftsaussichten ausgezeichnet. Der Großteil der Patienten/innen von Podologen/innen sind Diabetiker/innen und ältere Menschen, die wachsende Zahl dieser Bevölkerungsgruppe, bedingt durch den demografischen Wandel und andere Faktoren, wie z. B. eine ungesunde Ernährung, sorgt für einen höheren Bedarf an Podologen/innen.
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