Teilnahmevoraussetzungen
- gemäß § 49 HG die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung und
- eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/-schwester oder zu einem vergleichbaren Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen