Bildungseinrichtung
Pflegeschule VFA e.V. Verein für soziale Angelegenheiten
Kontakt
Rudolf-Diesel-Str. 1
53879 Euskirchen
Ansprechpartner
Ursula Zimmer-Hartmann
Telefon: 02251 / 14 65 - 0
Unterrichtsart
Vollzeit
Angebot
Pflegefachfrau / Pflegefachmann
Dauer: 3 Jahre
Kosten: Diese Ausbildung wird durch die Arbeitsagentur, das Jobcenter oder das Land NRW finanziert.
Abschluss: Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung NRW. Prüfende Stellen sind die Bezirksregierungen Köln oder Düsseldorf.
Teilnahmevoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung
Schulbildung
1. der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss (derzeit: Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife)
oder
2. der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss,
zusammen mit dem Nachweis
a) einer erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
b) einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens 1-jähriger Dauer, die die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 als Mindestanforderungen beschlossenen "Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- oder Helferberufen in der Pflege" (BAnz AT 17.02.2016.B3) erfüllt,
c) einer bis zum 31.Dezember.2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens 1-jährigerDauer
oder
d) einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 04. Juni 1985 (BGBl. I S. 893), das durch Artikel 18 des Gesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), aufgehoben worden ist, erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer,
oder
3. der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.
- gesundheitliche Eignung und
- persönliche Eignung zur Ausübung des Berufes
Freude am Umgang mit Menschen
Toleranz und Akzeptanz
Teamfähigkeit
Verantwortungsbewusstsein
Zuverlässigkeit - Nachweis durch amtliches erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke der Belegart NE aus dem hervorgeht, sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht zu haben, aus welchem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausbildung und Ausübung des Berufs ergibt.
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
Für die Ausübung des Berufs werden aus Sicht des Gesetzgebers Sprachkenntnisse benötigt, die sich am Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens orientieren. Zu Beginn der Ausbildung sind dies Kenntnisse der Umgangssprache in Wort und Schrift.
Wünschenswert ist auch vorab ein Praktikum im Pflegebereich.
Fördermöglichkeiten
Diese Ausbildung wird durch die Arbeitsagentur, das Jobcenter oder das Land NRW finanziert.
Beschreibung
Dauer, Struktur und Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre.
Zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels findet eine Zwischenprüfung statt.
Die Ausbildung umfasst mindestens
1. den theoretischen und praktischen Unterricht mit einem Umfang von 2.100 Stunden, gem. der in Anlage 6 der Pflegeberufe - Ausbildungs-und Prüfungsverordnung (PflAPrV) vorgesehenen Stundenverteilung mit den Kompetenzbereichen
I. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
II. Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten.
III. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten.
IV. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.
V. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen.
Der theoretische und praktische Unterricht erfolgt im Blockmodell/im Rahmen von 5 Schultagen je Woche.
2. die praktische Ausbildung mit einem Umfang von 2.500 Stunden, gem. der in Anlage 7 der Pflegeberufe - Ausbildungs-und Prüfungsverordnung (PflAPrV) vorgesehenen Stundenverteilung.
Sie gliedert sich in Pflichteinsätze, einen Vertiefungseinsatz sowie weitere Einsätze.
Die meisten Praxiseinsätze finden beim Träger der praktischen Ausbildung in den Versorgungsbereichen Akutkrankenhaus, stationäre Langzeitpflege, ambulante Pflege statt.
Die Auszubildenden, die einen entsprechenden Vertiefungseinsatz im Ausbildungsvertrag vereinbart haben, haben im zweiten Ausbildungsjahr das Wahlrecht, die Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr in der Altenpflege oder der Kinderkrankenpflege fortzusetzen.
Die Vertiefungsvereinbarung kann noch nach Beginn der Ausbildung geändert werden.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen. Unter anderem erfahren Sie hier die nächsten Starttermine.
Lernziele
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann vermittelt die für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen einschließlich der zugrunde liegenden methodischen, sozialen, interkulturellen und kommunikativen Kompetenzen und der zugrunde liegenden Lernkompetenzen sowie der Fähigkeit zum Wissenstransfer und zur Selbstreflexion.
Google Maps
Aus Datenschutzgründen wird die Kartenansicht erst von den Google-Servern geladen, wenn Sie sich aktiv dazu entscheiden. Weitere Informationen
Bildungseinrichtung
Pflegeschule VFA e.V. Verein für soziale Angelegenheiten
Kontakt
Rudolf-Diesel-Str. 1
53879 Euskirchen
Telefon
02251 / 14 65 - 0
Allgemeine Informationen
Portrait Unternehmen / Träger
Portrait Standort
1995, im Jahr der Eröffnung des Vereins zur Förderung der Altenpflege und sozialer Angelegenheiten e.V., die jetzige Pflegeschule VfA e.V., wurde die zweite Pflegeschule von unserer Geschäftsführerin, Frau Zimmer-Hartmann, in Euskirchen gegründet. Das Team der Zweigstelle besteht aus Diplom Pflegepädagogen, Lehrerinnen und Lehrern für Pflegeberufe, einer Ärztin, einer Gerontologin und Germanistin, einem Diplom Pflegewirt und einigen Verwaltungsangestellten. Zusätzlich unterrichten zahlreiche Dozenten in den Fächern Pflege, Geragogik, Jura, Psychologie, Sozialpädagogik, Soziologie, Ökotrophologie und Pharmazie.
Lage & Anfahrt
Am Rande der Eifel, in der Nähe der B51 und zehn Gehminuten vom Bahnhof und vom Stadtzentrum entfernt ist unsere Pflegeschule sowohl mit dem PKW, als auch zu Fuß gut zu erreichen. Parkplätze sind in ausreichender Anzahl kostenfrei vorhanden.
Öffnungszeiten
8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Beschreibung
Die Pflegeschule VFA ist Mitglied im DPWV (Der Paritätische, Gesamtverband) sowie im Lernverbund LerNet Bonn/Rhein-Sieg e.V.. Unsere Zertifizierung erfolgte nach DIN EN ISO 9001:2015 sowie nach AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung).
Kooperationen/ Zusammenarbeit:
Informationen zu unseren Kooperationspartner finden Sie auf unserer Webseite www.pflegeschule-vfa.de.
Besonderheiten:
Wir gewähren auf unsere Fort- und Weiterbildungsangebote “Rabatte”: für ehemalige Teilnehmer*Innen, für Kooperationspartner*Innen, für Einrichtungen, die mehr als drei Teilnehmer*Innen anmelden, für Einrichtungen, die im Laufe eines Kalenderjahres Mitarbeiter*Innen zu mehr als fünf verschiedenen Veranstaltungen anmelden. Bitte sprechen Sie uns an!
Weitere Bildungsangebote
-
Vollzeit
Pflegefachfrau / Pflegefachmann
Vollzeit Pflegefachassistenz
-
Vollzeit
Teilzeit
Qualifizierung zur Schwesternhelferin / zum Pflegediensthelfer PLUS
Vollzeit Qualifizierung zur ambulanten Pflegeassistentin / zum ambulanten Pflegeassistenten
Vollzeit Qualifizierung zum Pflegeberater / zur Pflegeberaterin, ambulant nach § 45b SGB XI
Vollzeit Pflegeberater / -in
Vollzeit Behandlungspflegerische Leistungen der Leistungsgruppe I und II
Vollzeit Praxisanleiterin/Praxisanleiter
Vollzeit Berufsbegleitend Auffrischung der Fortbildung zur Praxisanleitung in Pflegeberufen
Teilzeit Berufsbegleitend Managementqualifizierung zur Wohnbereichsleitung Heimleitung Pflegedienstleitung
Vollzeit Teilzeit Betreuungsassistent für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 53 b SGB XI mit individuellem Eintritt
Vollzeit Auffrischung Betreuungsassistent für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 53b SGB XI
Vollzeit Wohnbereichsleitung
Vollzeit Heimleitung
Vollzeit Pflegedienstleitung
Jetzt Informationsmaterial anfordern